Am 25. Mai 2016 wurde die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) oder General Data Protection Regulation (GDPR) verabschiedet. Teil des AVG ist das Recht auf Vergessen. Der Schwerpunkt liegt hier vor allem auf den Online-Daten, weil die Auswirkungen dieser Daten so groß sind. Auf Wunsch können Sie als Nutzer von Coachview eine Person anonymisieren / löschen. Nach Erhalt eines Anonymisierungsantrags werden die personenbezogenen Daten des Antragstellers geleert. Dabei werden bestimmte Daten des Antragstellers gelöscht oder durch zufällige Daten ersetzt. | |
Was ist der Unterschied zwischen Anonymisierung und Löschung? | |
Was ist der Unterschied zwischen Anonymisierung und Löschung?
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Überprüfung der Vorgeschichte einer Person: | |
Sie können dies überprüfen, indem Sie die Personendatei öffnen und auf das "i" in der Registerkarte "Allgemein" klicken. | |
Daraufhin öffnet sich ein Pop-up-Fenster mit persönlichen Informationen. Wenn dieser Bildschirm leer ist, kann die Person entfernt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Person anonymisiert. |
Um eine Person zu anonymisieren, benötigen Sie eine Benutzerrolle mit der Funktion "Person anonymisieren (schreiben)". |
Anonymisieren/Löschen: |
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Der Anonymisierungs-/Entfernungsprozess kann NICHT rückgängig gemacht werden. Die folgenden Angaben sind NICHT anonymisiert:
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