Erbringen Sie Schulungskurse/Dienstleistungen für mehrwertsteuerpflichtige Organisationen, aber auch für ausländische Organisationen oder mehrwertsteuerbefreite Einrichtungen (Behörden, Banken, Versicherungen, Kultur-, Pflege- und Sozialeinrichtungen)? Diese befreiten Einrichtungen und ausländischen Organisationen zahlen einen Mehrwertsteuersatz von 0 % anstelle von 21 %. | |
Was geschieht? | |
In Coachview können Sie unter "Buchhaltung" nur einen Mehrwertsteuersatz pro Verkaufsregel auswählen. Der abweichende Mehrwertsteuersatz wird daher durch eine Preisvereinbarung in der Verkaufsregel festgelegt. Durch die Verwendung von Bedingungen (bestimmte Unternehmen und Personen oder Kategorien) bestimmen Sie, welche Unternehmen und Personen für den abweichenden Mehrwertsteuersatz in Frage kommen. Wenn eine Afrage erstellt wird, weist Coachview den richtigen Mehrwertsteuersatz zu | |
Was wird benötigt?? | |
Eine Preisvereinbarung für die betreffenden Verkaufsregeln. Auf dieser Preisvereinbarung tragen Sie den abweichenden Mehrwertsteuersatz ein. | |
Bitte beachten Sie:
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